Vorgeschrieben ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz der Abschluß einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Eine Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung kann hingegen auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten dazu Rabatte auf der Grundlage von sogenannten weichen Faktoren und außerdem Zusatzleistungen wie z.B. Schutzbrief oder Rechtsschutz für Autobesitzer.
Autoversicherungslexikon
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