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Brandschäden



Brandschäden


Ein versicherungsrelevanter Brandschaden kann nur dann vorliegen, wenn es sich nicht um einen reinen Seng- und Schmorschaden handelt.
Für den Versicherungsschutz ist es dabei in der Regel unerheblich, ob die Brandursache im versicherten Kfz selbst gelegen hat, oder von außerhalb kommend das Auto erfaßte und unmittelbar beschädigte.
Vom Kfz selbst ausgehende Brandursachen sind in erster Linie Selbstentzündungen infolge eines Kurzschlusses oder einer Selbsterhitzung durch Heißlaufen.

Brandschäden an Kraftfahrzeugen unterliegen bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung dem Versicherungsschutz.




















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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, den 12.Okt.06 um 14:19:35 Uhr | Seite erstellt in: 0.21536 Sekunden