Doppelkarte
Doppelkarte
Doppelkarte war der früher gebräuchliche Begriff für die heutige Deckungskarte. Mit der Einführung der elektronischen Datenübermittlung zum 01. Januar 2003 entfiel die Notwendigkeit eines "Doppels" der Versicherungsbestätigungskarte. Die Information der Versicherungsgesellschaft über die erfolgte Zulassung des Kfz wurde bis dahin auf dem Postweg durch Zusenden einer der beiden Versicherungsbestätigungskarten gewährleistet. Heute erfolgt diese auf dem elektronischen Weg.
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