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Deckungssumme



Deckungssumme


Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, bis zu dessen Höhe der Versicherer vertraglich die Übernahme der Haftpflichtschäden zugesagt hat.
Darüber hinausgehende Schadenssummen muß der Versicherungsnehmer selbst tragen.

Die Höhe der im Versicherungsschein dokumentierten Deckungssumme kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Es ist lediglich eine vom Gesetzgeber in § 4 Absatz 1 Satz 1 PflVVG vorgeschriebene Mindestdeckung, als untere Grenze zu beachten.

Diese gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind vom Bundesministerium der Justiz durch eine entsprechende Rechtsverordnung z.B. - bei normalen bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger - auf 2,5 Mio. Euro pro Person höchstens jedoch 7,5 Mio Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden festgeschrieben.




















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