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Deckungszusage



Deckungszusage


Die (vorläufige) Deckungszusage ist die in der Deckungskarte verbriefte Zusage des Versicherungsgebers über das Bestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes im Sinne des § 29a Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hierdurch wird ein eigenständiger Vertrag begründet.

Neben dem Hauptfall der Autohaftpflichtversicherung ist eine solche vorläufige Deckungszusage auch bei Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherungen denkbar.




















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