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Deckungskarte



Deckungskarte


Deckungskarte ist der heute übliche Begriff für die in § 29a Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderte Versicherungsbestätigung.

Sie ist eine Zulassungsvoraussetzung und dient dem Nachweis, daß eine nach dem dem Pflichtversicherungsgesetz zwingend notwendige Autohaftpflichtversicherung zumindest im Sinne einer vorläufige Deckung durch den Autoversicherer auch tatsächlich besteht.

Daneben muß sie auch bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens vorgelegt werden.

Die Deckungskarte erhält man von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Die vorläufige Deckungszusage des Autoversicherers welche mit dem Aushändigen der Deckungskarte verknüpft ist, begründet einen rechtlich selbständigen Versicherungsvertrag, so daß der Versicherungsnehmer ab dem Tag der Zulassung im Rahmen dieser vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz genießt.




















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