Einzelfahrerrabatt
Einzelfahrerrabatt
Einige Versicherungsunternehmen gewähren einem Versicherungsnehmer dann einen einen günstigeren Tarif, wenn er der einzige Fahrer des Fahrzeugs ist. Diese Vergünstigung nennt man auch den Einzelfahrerrabatt. Bitte beachten Sie, daß der Versicherer im Schadensfall die Einhaltung dieser selbstgewählten Auflage nachprüft. Bei Nichtbeachtung können dann Vertragsstrafen drohen.
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