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Abweichende Halterschaft



Abweichende Halterschaft


Es ist bei einer Autoversicherung durchaus denkbar, daß Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter personenverschieden sein können. Diese Konstellation bezeichnet man entweder als abweichende Halterschaft oder abweichenden Halter.

Eine derartige Möglichkeit der Vertragsgestaltung ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften gegeben,so daß ein solcher Abschluß bei einigen gar nicht in Frage kommt und bei anderen Gesellschaften wiederum, sind in einem solchen Fall höhere Beiträge zu entrichten.

Dies müssen Sie daher für den konkreten Einzelfall bei ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen.




















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