Glasschaden
Glasschaden
Im Rahmen der Teilkasko sind die Glasbruchschäden versichert, wie sie beispielsweise durch einen Steinschlag in der Windschutzscheibe verursacht werden können. Generell ist es jedoch für die Teilkaskoversicherung ohne Bedeutung, was die Ursache des Schadens ist, so daß auch bei mutwilliger Beschädigung der Versicherungsschutz greift. Zu beachten ist hierbei, daß ein Austausch der Scheibe oft nicht in Betracht kommt, sondern die Versicherungsgesellschaft auf eine Reparatur, z.B. über Carglas bestehen kann. Diese Vorgehensweise hat für den Versicherungsnehmer allerdings den Vorteil, daß viele Versicherer dann keine Selbstbeteilligung verlangen. Ferner werden bei manchen Versicherern die für die Reinigung des Fahrzeuginnenraums nach einem Glasbruchschaden erforderlichen Kosten erstattet. Es ist von der jeweiligen Versicherung abhängig, ob jeder Glasschaden, oder eventuell auch nur die Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ohne die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, repariert wird.
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