Autoversicherung » Lexikon » Halter

Impressum/ Haftungshinweis  


Halter



Halter


Halter eines Autos ist nach der Rechtsprechung des BGHdiejenige Person, welche es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. (BGH, Urt. v. 3. Dezember 1991 – VI ZR 378/90)

Dies ist typischerweise die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde und somit von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief beziehungsweise in den Fahrzeigschein Teil 1 eingetragen wurde.

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet für das Auto, sofern es am Straßenverkehr teilnehmen soll, eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen.




















Autoversicherung - ABC » Lexikon » Halter
Zuletzt bearbeitet am Freitag, den 13.Okt.06 um 10:45:54 Uhr | Seite erstellt in: 1.71996 Sekunden