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Grünes Nummernschild



Grünes Nummernschild


Die gelegentlich im Straßenverkehr anzutreffenden grünen Nummernschilder an Fahrzeugen haben im Rahmen der Autoversicherung grundsätzlich keine tiefergehende Bedeutung.
Sie zeigen lediglich an, daß für die entsprechenden Fahrzeuge oder Anhänger steuerliche Besonderheiten sowie Besonderheiten im Rahmen der Zulassungspflichtigkeit eingreifen.
Derartige Ausnahmen gelten zum Beispiel für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Schausteller, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie verschiedenste Arten von Anhängern. Regelungen diesbezüglich finden sich in § 18 StVZO.




















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