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Fahrzeugschein



Fahrzeugschein


Der Fahrzeugschein - nicht zu verwechseln mit dem Fahrzeugbrief - war ein bis 01.10.2005 ausgehändigtes amtliches Dokument, welcher von der entsprechenden Zulassungsstelle ausgehändigt worden war.
Er enthält wichtige technische Informationen über das Auto, sowie das Zulassungsdatum und die Anschrift des Fahrzeughalters.

Der Fahrzeugschein muß gemäß § 24 Absatz 1 Satz 2 StVZO immer mitgeführt werden und ist den zuständigen Personen auf Verlangen zum Zwecke der Prüfung auszuhändigen. Anderenfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 a Abs. 2 Nr. 9 a StVZO vor.

Die im Zuge einer EU-Harmonisierung eingeführte Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt nunmehr den Fahrzeugschein.




















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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, den 13.Mar.07 um 12:00:24 Uhr | Seite erstellt in: 0.03189 Sekunden