Fahrzeugbrief
Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde, die in erster Linie das Eigentum an einem Kraftfahrzeug sichert und daher auch im Gegensatz zum Fahrzeugschein nicht mitgeführt werden muß. Er gehört zum Fahrzeug und wird vom Fahrzeughersteller mit den technischen Daten ausgestellt. Der Fahrzeugbrief enthält neben dem amtlichen Kennzeichen, sowie das Fahrzeug beschreibenden Angaben die Personalien der natürlichen oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist. Desweiteren sind hier etwaige Vorbesitzer eingetragen, sowie Stilllegungen, Wiederzulassungen und Eintragungen über technische Änderungen vermerkt. Insoweit kommt dem Fahrzeugbrief ein erheblicher Beweiswert zu. Der Besitz eines Autos samt dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief begründet den Rechtsschein der Verfügungsmacht über ein Kraftfahzeug, so daß dies veräußert werden könnte. Auf der Käuferseite schließt hingegen bereits das Unterlassen der Einsicht in den Fahrzeugbrief die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs aus (BGH, Urt. v. 30. Oktober 1995 – II ZR 254/94). Die im Zuge einer EU-Harmonisierung zum 01.10.2005 eingeführte Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt nunmehr den Fahrzeugbrief.
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