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Abmeldebescheinigung



Abmeldebescheinigung


Nach bis zum 01.10.2005 geltender Rechtslage erhielt der Halter eine Abmeldebescheinigung, wenn zur (vorübergehenden) Abmeldung der Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle abgegeben und das amtliche Kennzeichen entstempelt worden war.

Für eine erneute Zulassung, auch Wiederzulassung genannt, war es dann notwendig, die Original-Abmeldebescheinigung bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Seit 01.10.2005 abgemeldete Fahrzeugen erhalten indes keine Abmeldebescheinigungen mehr.
Anstelle der Abmeldebescheinigung gibt es für eine eventuelle erneute Zulassung nur noch den entwerteten Fahrzeugschein mit Stillegungsvermerk bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zurück.

Die Abmeldebescheinigung spielt/ spielte im Rahmen der Autoversicherung für den Fall der sogenannten Ruheversicherung eine Rolle.




















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