Rotes Nummernschild
Rotes Nummernschild
Den roten Nummernschildern kommen heute nurmehr zwei verschiedene Bedeutungen zu. Zum einen werden sie an Kfz-Betriebe oder Händler ausgegeben. Diese dienen dann dem Zweck, Probe- und Überführungsfahrten durchführen zu können. Solche Kennzeichen sind nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden. Zu erkennen sind diese Art der roten Nummernschilder daran, daß nach dem Kürzel die Zahlenfolge mit "06" beginnt. Die andere Art der roten Nummernschilder, welche mit der Ziffernfolge "07" nach dem Kürzel beginnen, ist auch weiterhin für Privatpersonen erhältlich. Sie werden jedoch nur dann für ein Fahrzeug ausgegeben, wenn dieses älter als 20 Jahre ist oder aber einer Kleinserie mit weniger als 500 gebauten Fahrzeugen angehört. Dann allerdings berechtigt es auch ausschließlich zur Durchführung von Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen. Die roten Kennzeichen sind keine Überführungskennzeichen (mehr)!
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