Autoversicherung » Lexikon » Neuzulassung

Impressum/ Haftungshinweis  


Neuzulassung



Neuzulassung


Der Begriff Neuzulassung wird häufig mit dem der Erstzulassung deckungsgleich gebraucht und meint damit die erstmalige Zulassung eines Neuwagens.

Sofern es sich hingegen um die "Neu"anmeldung eines, zum Beispiel vorübergehend stillgelegten Autos handelt, spricht man von einer Wiederzulassung.

Die hierfür mindestens notwendigen Unterlagen sind Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil 2, Versicherungsbestätigung (Deckungskarte), sowie der Personalausweis oder ein Pass.
Zusätzlich verlangen viele Zulassungsstellen weitere Bescheinigungen, die aber verschieden sein können. Erkundigen Sie sich daher vorher, welche besonderen Anforderungen die für sie zuständige Zulassungsstelle hat.




















Autoversicherung - ABC » Lexikon » Neuzulassung
Zuletzt bearbeitet am Samstag, den 14.Okt.06 um 11:09:01 Uhr | Seite erstellt in: 0.15261 Sekunden