Autoversicherung » Lexikon » merkantiler Minderwert

Impressum/ Haftungshinweis  


merkantiler Minderwert



merkantiler Minderwert


Der merkantile Minderwert, welcher zuweilen auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, daß es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, daß die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind.

Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, daß das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des "Unfallwagens" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.

Es gibt keine einheitliche Berechnungsmethode für diese Schadensposition. Eine Rolle bei der Ermittlung spielen jedenfalls regelmäßig das Alter des Autos, der Typ, der Kilometerstand, Zeitwert und die Höhe der Reparaturkosten.
Den merkantilen Minderwert gibt es jedenfalls immer dann nicht von der Autoversicherung ersetzt, wenn es sich bereits um ein Unfallfahrzeug handelte, das Auto älter als fünf Jahre war oder die Laufleistung zum Unfallzeitpunkt bereits 100.000 Kilometer überschritten hatte.

Gemäß § 13 Absatz 7 AKB wird ein Minderwert von den Kaskoversicherungen nicht ersetzt.




















Autoversicherung - ABC » Lexikon » merkantiler Minderwert
Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, den 14.Dec.06 um 22:11:05 Uhr | Seite erstellt in: 0.09865 Sekunden