Totalschaden
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn das Auto derart beschädigt wurde, daß es nurmehr "Schrott" darstellt, also völlig zerstört ist. Von einem Totalschaden spricht man indes auch, wenn die die für eine Reparatur notwendigen Aufwendungen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Dies nennt man den sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Die Besonderheit ist hier, daß das Fahrzeug durchaus noch in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt, d.h. repariert, werden könnte, was sich aber aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus einfach nicht lohnt.
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