Restwert
Restwert
Der sogenannte Restwert ist immer dann relevant, wenn das Auto durch einen Versicherungsfall zwar nicht zerstört wurde, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieser verbleibt bei dem Versicherungsnehmer und wird daher auf die Ersatzleistung angerechnet. Nach der Rechtsprechung ist für die Ermittlung des Restwertes ein Sachverständiger notwendig, wobei hierfür dann nur der regionale und nicht der überregionale oder gar der über das Internet verfügbare Markt ausschlaggebend ist.
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