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Pflichtversicherung



Pflichtversicherung


Die Autohaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz und muß daher zwingend von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden, sofern das Kfz oder der Anhänger auf öffentlichen Straßen gebraucht werden soll.
Die Versicherung muß dabei so ausgestaltet sein, daß sie Schutz für vom Halter, dem Eigentümer oder dem Fahrer verursachte Schäden gewährt.
Verstöße gegen diese gesetzliche Pflicht können übrigens gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden!




















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Zuletzt bearbeitet am Samstag, den 14.Okt.06 um 15:01:46 Uhr | Seite erstellt in: 0.29049 Sekunden