Elementarschaden
Elementarschaden
Ein Elementarschaden ist ein Schaden, der auf das Wirken der Elemente, d.h. Naturkräfte, zurückzuführen ist. Hierzu gehören zum Beispiel Schäden, die durch Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche und Vulkanausbrüche verursacht werden. Weil Elementarschäden schlecht kalkulierbar sind, werden sie bei den "normalen" Tarifen häufig ausgeschlossen, oder aber es werden nur bestimmte Ursachen mitversichert. In der Teilkaskoversicherung ist gemäß § 12 Absatz 1 I. (d) AKB ein Elementarschaden jedenfalls dann versichert, wenn er durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung verursacht wird. Bei einigen Versicherungsunternehmen besteht die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz zu erweitern und zum Beispiel auch Schnee- und Geröllawinen mit einzubeziehen.
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