Führerscheinregelung
Führerscheinregelung
Nach der zum Bereich der Autoversicherung gehörenden Führerscheinregelung ist eine Einstufung des Versicherungsnehmers in die Schadenfreiheitsklasse 1/ 2 regelmäßig dann möglich, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, die von einem EG-Mitgliedsstaat stammt. Der Beitragssatz beträgt dann im Gegensatz zu den 240% der Klasse 0 lediglich 140%. Sinn dieser Regelung ist es, Fahrern, welche, so wird jedenfalls vermutet, bereits Erfahrung gesammelt haben und erstmalig ein Auto selbst versichern einen Rabatt zu gewähren.
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