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Anzeigepflichten



Anzeigepflichten


Im Zusammenhang mit Autoversicherungsverträgen ist gelegentlich von sogenannten Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers die Rede.
Hierbei handelt es sich indes regelmäßig nicht um Pflichten im Rechtssinne, sondern vielmehr um Obliegenheiten, deren Nichtbeachtung nachteilige Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Ablehnung der Schadensregulierung seitens des Versicherers, nach sich ziehen kann.

Einige dieser vertraglichen Obliegenheiten sind z.B. im § 7 AKB geregelt.
Zu nennen sind beispielhaft der Eintritt eines Versicherungsfalls oder die Geltendmachung von Ansprüchen eines Geschädigten gegenüber dem Versicherungsnehmer. Auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, der Erlaß eines Strafbefehls oder eines Bußgeldbescheids im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall gehören zu den Anzeigeobliegenheiten.




















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Zuletzt bearbeitet am Samstag, den 07.Okt.06 um 14:51:59 Uhr | Seite erstellt in: 0.11028 Sekunden