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Ehegattenregelung



Ehegattenregelung


Die Ehegattenregelung ist ebenso wie die Führerscheinregelung eine Möglichkeit zur günstigeren Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen bei der erstmaligen Versicherung des eigenen Autos.

Nach dieser Regelung kann der Versicherungsnehmer dann mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 und damit mit einem beitragssatz von etwa 140% beginnen, wenn auf den Ehegatten bereits ein Auto zugelassen und sich dieses mindestens in der Klasse 1/ 2 befindet.
Ergänzend hierzu wird regelmäßig verlangt, daß der Versicherungsnehmer die Fahrerlaubnis eines EG-Mitgliedsstaats seit mindestens einem Jahr hat.

Auch hier vermuten die Versicherer wiederum zugunsten des Versicherten, daß er mit Kfz des Partners bereits Erfahrung sammeln konnte und dabei unfallfrei gefahren ist.




















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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, den 17.Okt.06 um 10:34:10 Uhr | Seite erstellt in: 0.10115 Sekunden