Hauptfälligkeit
Hauptfälligkeit
Mit Hauptfälligkeit wird der Temin bezeichnet, an dem die Versicherungsbeiträge fällig werden und der neue Versicherungsschutz beginnt. In der Autoversicherung handelt es sich dabei in den meisten Fällen um den 01. Januar 00.00 Uhr eines Jahres. Dieses Datum hat vor allem Bedeutung für eine eventuelle Kündigung der Versicherung. Diese muß spätestens einen Monat vor dem neuen Hauptfälligkeitstermin eingereicht worden sein, d.h. einen Monat vor dem 31.Dezember 24.00 Uhr und damit am 30. November eines Jahres.
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