Neu für alt
Neu für alt
"Neu für alt" ist eine Begrifflichkeit aus dem Bereich der Autohaftpflichtversicherung. Damit wird ein Abzugsposten des Versicherers bezeichnet, der sich aus folgender Sachverhaltskonstellation ergibt. Grundsätzlich kann der Geschädigte sein Auto nach einem Unfall reparieren lassen oder sich die Reparaturkosten erstatten lassen. Die Ermittlung der Höhe dieser Aufwendungen erfolgt in einem Gutachten, welches die Reparatur in einer anerkannten Fachwerkstatt zugrundelegt. Sofern bei der Reparatur des Fahrzeugs Neuteile verwendet werden müssen, um beschädigte Verschleißteile zu ersetzen, dann führt das zu einer Wertverbesserung, welche nicht ersetzt werden muß und somit von der gutachtlich ermittelten Summe abgezogen werden kann.
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