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Selbstbeteiligung



Selbstbeteiligung


In der Teilkaskoversicherung und in der Vollkaskoversicherung wird typischerweise eine sogenannte Selbsbeteiligung oder auch Selbstbehalt vereinbart.
Damit ist gemeint, daß sich der Versicherungsnehmer sich im Versicherungsfall entweder in Höhe der vereinbarten Summe an der Schadensregulierung beteiligt oder aber die Regulierung, sofern der entstandene Schaden geringer als diese Summe ist, selbst zu übernehmen.
Im Gegenzug für die Vereinbarung einer Selbstbeteilligung erhält der Versicherte in diesen Versicherungen häufig deutlich günstigere Tarife. Allgemein gilt hierbei, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der Beitrag.

Die am häufigsten gewählten Selbstbeteiligungsvarianten sind 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung und 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung. Diese zumeist auch vorgeschlagenen Beträge sind indes nicht zwingend, so daß auch niedrigere, höhere oder überhaupt keine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann.




















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