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Unfall



Unfall


Ein Unfall im Rahmen der Vollkaskoversicherung liegt immer dann vor, wenn ein plötzliches, unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat.
Gemäß § 12 Absatz 1 II (e) AKB sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden nicht als Unfallschäden anzusehen.




















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