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Sonderzubehör



Sonderzubehör


Sonderzubehör und Sonderausstattungen des Autos unterliegen nich in jedem Fall dem Versicherungsschutz ihrer Autoversicherung.
Insbesondere für die Kaskoversicherung ist dies in § 12 Absatz 1 AKB ausdrücklich geregelt.

Es muß insofern differenziert werden in mitversicherte, gegen Beitragszuschlag versicherbare und nicht versicherbare Teile, wie dies in der zum Versicherungsvertrag gehörenden Fahrzeugteileliste getan wird.

Mitversicherte Zubehörteile oder Fahzeugteile sind regelmäßig die am Kfz befestigten oder unter Verschluss gehaltene Teile, welche zur serienmäßigen Ausstattung gehören.

Darüberhinaus können Zubehörteile bis zu einer von Versicherung zu Versicherung verschieden hohen Grenze mitversichert sein. Dies sind z.B. Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, Radioanlagen, Multifunktionsgeräte, Bordcomputer oder Veränderungen am Fahrzeug zur Leistungssteigerung und/oder Verbesserung der Fahreigenschaften.

Andere Teile sind grundsätzlich nur gegen einen Beitragszuschlag versicherbar, wie z.B. verschiedene Spezialaufbauten.

Zuletzt finden sich in der Liste noch Fahrzeugteile, welche gar nicht versichert werden können, wie z.B. Laptop, Handy und Kühltaschen.




















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