Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert
Dieser Wert beschreibt die Höhe bzw. Summe des Kaufpreises der nötig ist, ein beschädigtes Auto oder Kfz-Teil mit einem unbeschädigten bzw. gleichwertigen zu ersetzen. Gemeint ist damit ganz einfach, man kann Anhand des Wiederbeschaffungswertes ein dem eigenen alten Auto, vergleichbares Fahrzeug kaufen. Hierbei gilt die Summe des Händlerverkaufspreises inklusive Mehrwertsteuer. Bis auf eine Ausnahme, ist in den Kraftfahrzeugversicherungen, d.h. sowohl in der Autohaftpflichtversicherung, als auch in den einzelnen Sparten der Kaskoversicherung immer der Wiederbeschaffungswert versichert. Ausnahmsweise bieten einige Versicherer im Rahmen der Volkaskoversicherung bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluß, den Neuwert als Grundlage für die ersatzfähige Betragshöhe an.
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