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Kurzzeitkennzeichen



Kurzzeitkennzeichen


Die Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, welche gemäß § 28 Absatz 1 Straßenverkehrszulassungsordnung für Prüfungs-, Überführungs-, oder Probefahrten benötigt werden und gemäß Absatz 5 eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen haben.

Sie sind nicht zu verwechseln mit den früheren Roten Kennzeichen, welche heute nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben werden. Die Kurzzeitkennzeichen sind weiß mit schwarzer Schrift und schwarzem Rand. Desweiteren ist in einem gelben Feld auf der rechten Seite das Ablaufdatum des Kennzeichens bereits vermerkt, so daß es auch nicht mehr zurückgegeben werden muß.

Zusammen mit den Kennzeichen werden von den Zulassungsbehörden auch besondere Fahrzeugscheine ausgegeben, auf denen das Abmeldungsdatum ebenfalls vermerkt ist.

Für den Erhalt eines solchen Kennzeichens ist gemäß § 28 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug notwendig.
Die entsprechende Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarte erhält man bei der überwiegenden Zahl der Versicherungsgesellschaften gegen einen Einmalbeitrag.
Sofern bei dieser Gesellschaft auch ein Anschlußvertrag für das entsprechende Fahrzeug geschlossen wird, erfolgt regelmäßig auch eine Anrechnung des zuvor gezahlten Beitrags auf den neuen Autohaftpflichtversicherungsvertrag.




















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