Fahrzeughalter
Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter ist generell diejenige Person, welche von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere, d.h. nach der alten Rechtslage in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder in die neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen worden ist. Er hat das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch und besitzt die Verfügungsgewalt darüber, was allerdings nicht voraussetzt, daß er das Fahrzeug auch tatsächlich selbst benutzt. Außerdem ist der Halter verpflichtet für das Auto eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen.
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