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Fahrzeugvollversicherung



Fahrzeugvollversicherung


Fahrzeugvollversicherung ist der auch in § 12 AKB verwendete, korrekte Begriff für die umgangssprachlich als Vollkaskoversicherung bezeichnete Art der Autoversicherung.

Der Versicherungsschutz der Fahrzeugvollversicherung umfaßt, wie sich aus § 12 AKB ergibt, grundsätzlich den der Teilkaskoversicherung. Dieser wird erweitert um Schäden, welche aus einem Unfall oder aus mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen resultieren.




















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