Fahrzeugvollversicherung
Fahrzeugvollversicherung
Fahrzeugvollversicherung ist der auch in § 12 AKB verwendete, korrekte Begriff für die umgangssprachlich als Vollkaskoversicherung bezeichnete Art der Autoversicherung. Der Versicherungsschutz der Fahrzeugvollversicherung umfaßt, wie sich aus § 12 AKB ergibt, grundsätzlich den der Teilkaskoversicherung. Dieser wird erweitert um Schäden, welche aus einem Unfall oder aus mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen resultieren.
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