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Vorversicherer



Vorversicherer


Als Vorversicherer wird die Versicherungsgesellschaft bezeichnet, bei der man zuletzt eine Autoversicherung hatte. Gemeint ist also nicht die Versicherung, bei der das Kraftfahrzeug vorher versichert war, sondern vielmehr diejenige, bei der Sie als Person eine Kraftfahrzugversicherung für ein Kfz abgeschlossen hatten.

Wenn es einen Vorversicherer gab, ist dessen Angabe eine eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Denn von ihm werden eventuell vorhandene Schadenfreiheitsrabatte zum neuen Versicherer übertragen. Damit wird sicher gestellt, dass es für jeden Vertrag auch nur einen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Ein Verschweigen des Vorversichers oder falsche Angaben diesbezüglich nutzen nichts, da der HUK-Verband eine Malusdatei in der Autoversicherung führt.




















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