Schadenfreiheitsrabatt
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine im voraus in Kraft tretende Beitragsermäßigung im Sinne eines Rabattes auf die ermittelte Grundprämie. Ihn gibt es sowohl bei der Autohaftpflichtversicherung, als auch bei der Vollkaskoversicherung. Ihn gibt es hingegen nicht bei der Teilkaskoversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt ermittelt sich über die schadenfreien Jahre eine Versicherungsvertrages und zwar für die beiden Versicherungsarten getrennt voneinander. Seine konkrete Ausgestaltung wird von den einzelnen Versicherungsunternehmen in ihren Tarifbestimmungen vorgenommen, so daß er im Gegensatz zu der Schadensfreiheitsklasse keiner generellen Regelung unterliegt. Typischerweise ist der Schadenfreitsrabatt personen- und vertragsgebunden, was aber nicht bedeutet, daß eine Rabattübertragung generell unmöglich wäre. Wie, und ob dies im einzelnen realisiert werden kann, ist in den Tarifbestimmungen der Kfz-Versicherer geregelt.
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