Berufsgruppenrabatt
Berufsgruppenrabatt
Bei manchen Versicherungsgesellschaften werden bestimmte Berufe oder Berufsgruppen versicherungstechnisch als "günstig" eigestuft, so daß den Vertretern einer solchen Berufsgruppe ein Rabatt gewährt wird, der sogenannte Berufsgruppenrabatt. Dabei wird in der Regel für die Nachlaßgewährung nur derjenige Beruf berücksichtigt, welcher auch hauptberuflich während der Laufzeit des Vertrages ausgeübt wird. Als Nachweismöglichkeit für die Ausübung des Berufes durch den Versicherungsnehmer kommt z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Betracht. Eine eventuelle berufliche Veränderung auf Seiten des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit ist dann zumeist auch gleichzeitig eine mitteilungspflichtige Tatsache, da dieses dann unmittelbar die Vertragsgrundlage berührt.
|