Leasing - Sicherungsschein
Leasing - Sicherungsschein
Der sogenannte Sicherungsschein im Zusammenhang mit der Autoversicherung ist eine Besonderheit, welche vor allem bei Leasingfahrzeugen relevant wird. Die Leasinggesellschaften verlangen regelmäßig vom Leasingnehmer - der ja nach dem Leasingvertrag grundsätzlich das Risiko für Beschädigungen und/ oder Diebstahl trägt -, daß dieser für das Kfz eine Vollkaskoversicherung abschließt. Die Versicherung erstellt nun nach Abschluß des entsprechenden Vertrages mit dem Leasingnehmer als Bestätigung für die Leasinggesellschaft den sogenannten Sicherungsschein. In diesem ist die Vertragsdauer und der Umfang des Versicherungsschutzes aufgeführt. Außerdem legt er fest, wem die Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung zustehen. Die Leasinggesellschaft besitzt daher mit dem Sicherungsschein nach § 75 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz die Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Sie wird daher im Schadenfall benachrichtigt und entscheidet über die Geltendmachung der Versicherungsleistungen.
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