Pflicht-Haftpflichtversicherung
Pflicht-Haftpflichtversicherung
Die Autohaftpflichtversicherung ist bekanntermaßen eine Pflicht-Haftpflichtversicherung, was auch kurz Pflichtversicherung genannt wird. Aus dem Pflichtversicherungsgesetz ergibt sich die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen, sofern man ein Kfz auf den öffentlichen Wegen Deutschlands betreiben möchte. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung besteht daneben für eine Vielzahl geregelter, gefährlicher Tätigkeiten und/ oder spezieller Berufe. Diese Regelung schützt dabei nicht nur den potentiell ersatzberechtigten Geschädigten, sondern auch den eventuellen Schädiger. Gerade auch im Straßenverkehr erreichen die möglichen Schadensbeträge recht schnell Größenordnungen, die den Einzelnen finanziell überlasten könnten, oder die er - man denke zum Beispiel an Personenschäden mit lebenslangen Folgen - gar nicht erfüllen können würde.
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