Wildschaden
Wildschaden
Der sogenannte Wildschaden, der aus dem Zusammenstoß mit einem Wildtier resultiert, ist nach den AKB jedenfalls dann ein von der Versicherung zu ersetzender Schaden, wenn es sich hierbei um Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz handelte. In diesem Fall ist er in der Teilkasko versichert. Das Wichtigste ist daher, damit der Versicherungsschutz greift, daß es sich um Haarwild handelte. Das schließt also gezähmte Haustiere wie Katze, Hund und auch Nutztiere wie Esel, Kühe und Pferde aus. Gemäß der AKB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ist für das Eingreifen der Versicherung weiterhin Voraussetzung, dass sich das Kraftfahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befunden hat, so daß durch eventuelle Ausweich- oder Bremsmanöver eine Ersatzanspruch ausgeschlossen sein könnte.
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