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Wirbeltiere bei Zusammenstoß



Wirbeltiere bei Zusammenstoß


Durch die Teilkaskoversicherung sind nach den Muster- AKB grundsätzlich Wildschäden, d.h. Schäden, die aus dem Zusammenstoß mit einem Wirbeltier im Sinne des Bundesjagdgesetzes resultieren, abgedeckt.

Daraus läßt sich bereits erkennen, daß Schäden infolge eines Unfalls mit anderen Wirbeltieren, insbesondere auch Haustieren oder Nutztieren, an sich nicht dem Versicherungsschutz unterfallen.
Einige Versicherer erstatten den entstandenen Schaden indes auch bei derartigen Schadensereignissen mit Hund, Katze, Schafen oder Kühen. Wieder andere Gesellschaften haben den Versicherungsschutz auf alle Wirbeltiere erstreckt, so daß sie hier im Einzelfall in den entsprechenden vertraglichen Unterlagen nachschauen müssen.




















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