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Rabattretter



Rabattretter


Als Rabattretter werden Klauseln in den Verträgen einiger Versicherer bezeichnet, die es ermöglichen - obwohl ein Schaden durch die Versicherungsgesellschaft reguliert worden ist - die zu zahlende Versicherungsprämie konstant zu erhalten.
Diese gibt es sowohl in den Autohaftpflichtversicherungen, als auch in Vollkaskoversicherungen.

Bei den Rabattretter-Klauseln muß zwischen den "echten" und den "unechten" differenziert werden. Diese Differenzierung resultiert daraus, wie die Konstanz des Beitrages erreicht wird.

Grundsätzlich ist es so, daß nach einem regulierten Schadensereignis eine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen erfolgt, was zumeist deutliche Beitragserhöhungen zur Folge hat.

Bei einem "echten" Rabattretter nun, erfolgt genau diese Rückstufung überhaupt nicht und die Versicherung bezahlt den Schaden trotzdem.

Mit einer "unechten " Rabattretter-Klausel werden sie trotzdem in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Dies allerdings nur um soviele Klassen, daß der Versicherungsbeitrag auch weiterhin konstant bleibt. Der Nachteil einer solchen Vereinbarung zeigt sich ganz deutlich dann in dem Fall, wenn kurz nach dem ersten Schaden noch ein zweiter folgt, der dann definitiv eine deutliche Beitragserhöhung zur Folge hat.




















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