Selbstbehalt
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt der Kaskoversicherungen wird auch Selbstbeteiligung genannt. Er stellt eine Beteilligung des Versicherungsnehmers an dem im Schadensfall zu leistenden Betrag dar. Hierfür erhält er bei der Versicherungsprämie einen günstigeren Tarif. Dabei gilt, daß ein höherer Selbstbehalt eine niedrigere Prämie als Folge hat. Typischerweise werden Selbstbehalte von 300 Euro in der Vollkaskoversicherung und 150 Euro in der Teilkaskoversicherung vereinbart. Es ist natürlich unproblematisch möglich, auch einen niedrigeren, höheren oder auch gar keinen Selbstbehalt zu vereinbaren.
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