Mindestdeckung
Mindestdeckung
Als Mindestdeckung wird bei der Autohaftpflichtversicherung der Betrag bezeichnet, der vom Gesetzgeber in § 4 Absatz 1 Satz 1 PflVVG als unterste Grenze der Deckungssumme für eine solche Versicherung vorgeschrieben worden ist. Sie ist, sofern keine höhere Versicherungssumme zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, dann gleichzeitig der Höchstbetrag, den das Versicherungsunternehmen in einem eventuellen Schadensfall zu zahlen verpflichtet wäre. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mindestdeckung beträgt für normale Autos beispielsweise 500.000 Euro für Sachschäden und bis zu 7,5 Mio Euro für Personenschäden. Sie wurde durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz festgelegt.
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