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Sicherungsübereignung



Sicherungsübereignung


Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung auch dann abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeugeigentum mittels einer Sicherungsübereignung auf einen Kreditgeber übertragen worden ist.
Dies ist häufig bei einer Fremdfinanzierung des Autokaufs der Fall, aber auch bei sonstigen Kreditgeschäften denkbar. Häufig wird in diesen Fällen der Abschluß einer Vollkaskoversicherung vertraglich vorausgesetzt.

Die Kaskoversicherung wird dann für den Sicherungseigentümer abgeschlossen. Es handelt sich dann um eine " Versicherung für fremde Rechnung " im Sinne der §§ 74 ff Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Versicherungsunternehmen stellt hierbei einen mit dem Leasing - Sicherungsschein vergleichbaren Schein aus. Der Kreditgeber hat dann als Eigentümer des Fahrzeugs die Rechte aus dem Versicherungsvertrag und erhält in einem Schadenfall auch die Entschädigung.




















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