Fahrzeugversicherung
Fahrzeugversicherung
Fahrzeugversicherung ist der auch im § 12 AKB verwendete versicherungstechnische Oberbegriff für die verschiedenen Arten der Kaskoversicherung. Im Gegensatz zur Autohaftpflichtversicherung besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluß einer solchen Kaskoversicherung. Der Versicherungsschutz umfaßt bei diesen Versicherungsarten regelmäßig unter anderem bestimmte Substanzschäden und Verlustschäden am Fahrzeug und den in der Fahrzeugteileliste bestimmten Fahrzeugteilen.
|