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Kündigungsfrist



Kündigungsfrist


Auch bei der Autoversicherung gibt es die zwei Arten von Kündigungen, nämlich die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.

Während die außerordentliche eine fristlose Kündigung darstellt, ist die ordentliche an ein Frist von einem Monat - regelmäßig zum 01.01. eines Jahres - gebunden. Das heißt, die Kündigung muß (mindestens) einen Monat vor dem 01.01. bei der Versicherung eingehen. Ein früheres Datum ist natürlich unschädlich.

Die Kündigungsfrist selbst, ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung und der rechtlich wirksamen Beendigung des Versicherungsvertrages liegt. Sie dient dazu, den Vertragspartnern eine geordnete Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu ermöglichen und sich gegebenenfalls nach neuen, anderen Vertragspartnern umzusehen. Notwendig und wichtig ist dies zumeist für den Versicherungsnehmer, sofern er mit seinem Fahrzeug auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen will.




















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Zuletzt bearbeitet am Montag, den 12.Mar.07 um 16:56:09 Uhr | Seite erstellt in: 0.28191 Sekunden