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Ruheversicherung



Ruheversicherung


Als Ruheversicherung wird ein längstens ein jähriger, Versicherungsschutz im Umfang des § 5 Abs. 2 AKB während einer Stillegung des Fahrzeugs bezeichnet.
Die Versicherung ist in diesem Fall beitragsfrei.

Der Versicherungsumfang umfaßt die Auto-Haftpflichtversicherung und unter Umständen einen Teilkaskoversicherungsschutz. Letzteres dann, wenn bereits vor der Abmeldung ein Kaskoversicherungsschutz für das Fahrzeug bestand.

Notwendige Voraussetzung für eine Ruheversicherung ist, daß eine vorübergehende Stillegung bzw. Abmeldung des Fahrzeuges vorliegt ( hierfür gab es bis zum 01.10.2005 die sog. Abmeldebescheinigung ). Dabei muß das Kfz für mindestens zwei Wochen stillgelegt werden.

Außerdem darf das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes benutzt oder auf öffentlichem Grund abgestellt werden.

Sofern die Stillegung des Autos ein Jahr übersteigt, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne Kündigung.




















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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, den 13.Mar.07 um 11:56:34 Uhr | Seite erstellt in: 1.10790 Sekunden