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Fahrzeugteile



Fahrzeugteile


Fahrzeugteile ist ein versicherungstechnischer Begriff aus dem Bereich der Vollkaskoversicherung.

Einem Versicherungsschutz unterfallen nach § 12 Abs. 1 AKB neben dem eigentlichen Kfz auch bestimmte Fahrzeug- und Zubehörteile. Dies ist regelmäßig bis zu einer bestimmten Höchstgrenze beitragsfrei. Der Schutz kann gegen einen entsprechenden Zuschlag allerdings auch darüber hinaus gewährt werden.

Ob ein bestimmtes Teil dieser Regelung unterfällt, kann nicht allgemein gesagt werden.
Eine erste, grobe Differenzierung ist etwa dahingehend möglich, ob es sich um ein zur serienmäßigen Ausstattung gehörendes Element handelt, oder ob es an dem Fahrzeug befestigt ist.
Da aber bereits eine Unterscheidung zwischen Serien- und etwa Zusatzausstattung schwierig ist, führen die Versicherer eine sogenannte Fahrzeugteileliste, die ihren AKB zugrunde liegt. Diese wird ständig aktualisiert und kann zwischen den einzelnen Gesellschaften variieren.




















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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, den 13.Mar.07 um 12:47:51 Uhr | Seite erstellt in: 0.56185 Sekunden