Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung wird in den AKB, die ihrem Vertrag zugrunde liegen, als Fahrzeugvollversicherung bezeichnet. Diesbezügliche spezielle Regelungen enthalten die § 12 - 15 AKB. Der Tarif einer Vollkaskoversicherung wird unter Berücksichtungung der Typklasse ihres Fahrzeugs und ihrer Schadenfreiheitsklasse ermittelt. Auch dieser Schadenfreiheitsrabatt ist an die Zahl der schadenfreien Jahre geknüpft, so daß die Versicherung mit der Zeit günstiger wird. Als Einstieg wird meist auf die Schadenfreiheitsklasse der Autohaftpflichtversicherung abgestellt. Im weiteren entwickeln sich die beiden Klassen unabhängig voneinander, so daß eine etwaige Höherstufung in der Haftpflichversicherung nicht auch gleichzeitig eine in der Vollkasko nach sich zieht. Beim Abschluß einer Vollkaskoversicherung wird zur Reduzierung der zu zahlenden Versicherungsprämie zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese beträgt typischerweise 300 Euro. Sie kann aber natürlich auch höher oder niedriger sein. In einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung ist eine Teilkaskoversicherung grundsätzlich enthalten. Der Versicherungsschutz deckt also weitergehende Schäden ab. Als solche, über einen Teilkaskoschutz hinausgehende Schadensursachen kommen in Betracht:
- Schäden durch Unfall generell
- Eigenschäden durch selbstverursachten Unfall
- Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
Als Unfall definieren die AKB dabei ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis , was somit reine Bremsschäden, Betriebsschäden und Bruchschäden von einer Ersatzleistung ausnimmt. Auch Reifenschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert, sofern sie nicht durch ein Ereignis ausgelöst werden, das auch andere, vom Versicherungsschutz umfaßte Schäden verursacht hat.
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