Vertragsstrafe
Vertragsstrafe
In den Verträgen ihrer Autoversicherung sind regelmäßig differenzierte Vertragsstrafenregelungen enthalten. Sollte beispielsweise der Versicherungsvertrag wegen schuldhaft unrichtiger Angaben ihrerseits einer günstigeren Tarifklasse angehören, wird grundsätzlich ihre Prämie zu Beginn der Versicherung berichtigt. Das kann eine nicht unerhebliche Nachzahlung bedeuten. Gleiches gilt, wenn die Tarifklasse über die Vertragslaufzeit beibehalten worden ist, obwohl zwischenzeitlich Veränderungen eingetreten sind, die dies nicht gestatten. Zudem erhebt der Versicherer dann eine Vertragsstrafe, welche in der Regel 100 Prozent des Jahresbeitrags ohne Nachlass beeinhaltet. Unabhängig davon kann es darüberhinaus bei manchen Versicherungsgesellschaften passieren, dass die Selbstbeteiligung im Kasko-Schadensfall erhöht wird, wenn das Auto nicht vom Versicherungsnehmer geführt wurde.
|